Genossenschaften


Genossenschaftsmitglieder - Kunden und Lieferanten ihres eigenen Unternehmens

Wörtlich genommen bedeutet Genossenschaftswesen ("Co-operation") Zusammenarbeit. Was für eine kleine Zahl unmöglich ist, ist leicht für viele. Aber damit viele zusammenwirken können, müssen sie einig sein, müssen sie den Zweck ihrer Arbeit kennen, ein gemeinsames Interesse daran haben und durch ein gemeinsames Band verbunden sein. Von dieser Genossenschaftsidee ausgehend wird der im GenG verankerte Förderungsgedanke getragen, der die Selbsthilfe der Mitglieder durch gegenseitige Förderung zum Ausdruck bringt.

Die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sind grundsätzlich so wie Kapitalgesellschaften steuerpflichtig. Die Genossenschaften nehmen aber im Wirtschaftsleben eine Sonderstellung ein, die sich aus ihrer besonderen Zweckbestimmung ergibt. Diese Sonderstellung können Sie mit Hilfe Ihres Steuerberaters optimal ausnutzen.

Genossenschaften haben im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften nicht ein feststehendes Kapital, ihre Mitgliederzahl kann ständig wechseln. Es ist auch nicht ihre primäre Aufgabe, selbst Gewinne zu erzielen; sie sollen vielmehr durch ihre betrieblichen Leistungen ihre Mitglieder fördern. Die Förderung wird durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb errichtet, der zwar als eine mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete Genossenschaft geführt wird, der aber dennoch unmittelbar der Erwerbswirtschaft der Mitglieder dienen soll. Wir nutzen für Sie den Bewegungsspielraum aus, damit Sie als Genossenschaftsmitglied innerhalb des besonderen rechtlichen Rahmens bestmöglich profitieren können.


Wichtige Fragen, um die wir uns kümmern
Checken Sie Ihren Nutzen:

  • Welche Bedeutung hat die Eintragung im Genossenschaftsregister?
  • Aus welchen Bestandteilen setzt sich unser genossenschaftlicher Gewinn zusammen?
  • Wie werden Organschaft und Schachtelbeteiligung bei Genossenschaften gehandhabt?
  • Welcher Steuertarif ist für uns maßgebend?
  • Unter welchen Voraussetzungen sind Genossenschaften steuerbefreit?
  • Für welche Tätigkeiten müssen die Bestimmungen der Gewerbeordnung nicht angewandt werden?
  • Wie können Warenrückvergütungen ideal ausgenutzt werden?
"Der historische genossenschaftliche Fördergedanke erfordert heute eine zeitgerechte Interpretation und Anwendung."




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