Vereine Wollen Sie einen Verein gründen oder die Funktion eines Vereinsorgans ausüben? Vereine sind in vielfältiger Form Mitgestalter unseres modernen Lebens: in Beruf und Freizeit, im Sport, in der Kultur und in der Wirtschaft. Schließen sich Personen zwecks Verfolgung eines ideellen Zwecks zu einem Verein zusammen, so wird im Falle der Gemeinnützigkeit leicht übersehen, dass ein gemeinnütziger Verein nur hinsichtlich seines Vereinsbereiches (einschließlich der Zweckverwirklichungsbetriebe) von den Befreiungen, die in den einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, erfasst wird. Sobald Ihr Verein als juristische Person eine nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, erstrecken sich die zuerst genannten Befreiungen in der Regel nicht mehr auf diese Tätigkeiten, bei denen Ihr Verein vergleichbar mit jedem anderen Wirtschaftstreibenden am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Ist die vom Verein ausgeübte Tätigkeit als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, Gewerbebetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb anzusehen, so kann dies sogar zum Verlust der Begünstigungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke für den gesamten Verein führen. Wir beraten Sie bei der steuerlichen Behandlung Ihrer Vereinstätigkeit, damit Nachteile, die bis zum Verlust sämtlicher Begünstigungen führen können, vermieden werden und dem Verein möglichst viele finanzielle Mittel ohne steuerliche Belastung zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben zur Verfügung stehen. Aber auch in allen anderen betriebswirtschaftlichen Bereichen, insbesondere bei strategischer und operativer Planung, bei Finanzierung und Rechnungslegung, können wir Ihnen als Ihr Berater ideale Lösungen anbieten. Wichtige Fragen, um die wir uns kümmern Checken Sie Ihren Nutzen:
Auch vor den Vereinen machen Gesetzgeber und Fiskus nicht Halt. So wurden vom Bundesministerium für Finanzen die neuen Vereinsrichtlinien 2001 veröffentlicht die bereits ab der Veranlagung 2001 generell anzuwenden sind. Aber auch die Neufassung des Vereinsgesetzes stellt Vereine vor neue Aufgaben. Bei einer solchen Vielfalt an Regelungen wird eine umfangreiche abgabenrechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung unumgänglich. Chancen wurden für die Vereine durch die Schaffung des Spendengütesiegels geöffnet, welches für Vereine durch das zunehmende Spendenaufkommen in Österreich immer interessanter wird. Das Team der Kanzlei Dr.Pucher beratet Sie gerne in allen abgabenrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bereichen des Vereinswesens und führt auch die Prüfung für das Spendengütesiegel für Sie durch. Informationen zum Spendengütesiegel finden Sie unter:www.osgs.at Die neuen Vereinsrichtlinien finden Sie unter: www.bmf.gv.at Das neue Vereinsgesetz finden Sie unter: www.bmj.gv.at "Für gemeinnützige Vereine gibt es eine Reihe von Abgabenbefreiungen - vermeiden Sie es, diese Begünstigungen zu verlieren!" |
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