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Aktuelles - Inhaltsverzeichnis
Budgetbegleitgesetz 2011 bis 2014 | | Folgende steuerliche Änderungen sind im Budgetbegleitgesetz vorgesehen:
ØBankenabgabe
Für die Banken wird ab 2011 eine Stabilitätsabgabe eingeführt. Diese beträgt - je nach Höhe der Bilanzsumme - zwischen 0,055 % und 0,085 % der Bilanzsumme. Zusätzlich wird eine Abgabe auf Derivate eingeführt.
ØStiftungsbesteuerung
Derzeit werden bei Privatstiftungen Zinsenerträge und Gewinne aus der Veräußerung von ab 1%igen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nur mit 12,5 % Zwischensteuer besteuert. Dieser Zwischensteuersatz soll ab 2011 auf 25 % (= KESt-Satz) angehoben werden. Weiters sollen Gewinne aus der Veräußerung von Liegenschaften – wenn der Stifter eine juristische Person ist – ab 2011 auch nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist der 25%igen Körperschaftsteuer unterliegen.
ØVermögenszuwachssteuer (Wertpapier-KESt)
Veräußerungsgewinne aus Aktien und sonstigen Wertpapieren sind im Privatbereich derzeit innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist voll steuerpflichtig (bis 50% Einkommensteuer), danach aber zur Gänze steuerfrei. Ab 1.1.2011 sollen Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren generell mit 25 % Kapitalertragssteuer besteuert werden. Veräußerungsverluste können gegengerechnet werden (Details dazu liegen noch nicht vor). Die Abgabe wird – wie die KESt auf Zinsen – von den Banken eingehoben und an die Finanz abgeführt. Die neue Steuerpflicht soll erst für Wertpapieranschaffungen ab 1.1.2011 gelten, sodass die zum 31.12.2010 bereits vorhandenen Wertpapiere noch nicht unter die neue Besteuerung fallen.
ØMineralölsteuer (MöSt)
Die MöSt wird pro Liter Diesel um 5 Cent und pro Liter Benzin um 4 Cent angehoben. Dazu kommt noch die Umsatzsteuer. Zur Entlastung der durch die MöSt-Erhöhung betroffenen Spediteure wird für Lkw die Kfz-Steuer um 40 % reduziert. Zur Entlastung der Pendler wird das Pendlerpauschale um 5 % erhöht. Weiters wird für Pendler ein Jobticket geschaffen: Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine kostenlose Fahrtmöglichkeit zum Arbeitsplatz zur Verfügung, ist das beim Arbeitnehmer lohnsteuerfrei.
ØNormverbrauchsabgabe (Nova)
Wer einen Neuwagen mit hohem Schadstoffausstoß (über 180g CO2) kauft, muss künftig mehr zahlen. Bei PKW mit einem Schadstoffausstoß über 180g CO2 erhöht sich der CO2 Zuschlag zur Nova von 25 Euro/g auf 50 Euro/g und ab 220 g CO2 von 25 Euro/g auf 75 Euro/g. Ab 2013 gibt es weitere Ökologisierungsmaßnahmen.
ØSonstige Maßnahmen
·Die Tabaksteuer wird ab 2011 um 25 bis 35 Cent pro Packung angehoben.
·Ab 1.4.2011 soll eine Flugticketabgabe (für Europa-Flüge 8 Euro pro Ticket, für längere Flüge bis zu 35 Euro pro Ticket) eingeführt werden.
·Die Energieabgabenvergütung wird für Dienstleistungsunternehmen ab 2011 abgeschafft und bleibt nur mehr für Produktionsbetriebe.
·Die Umsetzung des bekanntlich bereits seit Ende August 2010 als Regierungsvorlage vorliegenden Betrugsbekämpfungsgesetzes soll Mehreinnahmen von 100 Mio Euro (2011) bis 400 Mio Euro pro Jahr (2014) bringen.
·Bei Reinigungsfirmen soll – nach dem Vorbild der Baubranche – zur Verhinderung von Steuerbetrug bei der Umsatzsteuer ein Reverse Charge System (Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber) eingeführt werden.
·Weiters soll beim Kauf von Beteiligungen innerhalb eines Konzerns im Falle einer Fremdfinanzierung des Kaufpreises ab 2011 der Abzug der Fremdkapitalzinsen entfallen.
Keine Änderungen wird es bei der Gruppenbesteuerung geben. Auch die im Jahr 1993 abgeschaffte Vermögensteuer wird nicht wieder eingeführt. Als Offensivmaßnahmen sind eine Anhebung der Forschungsprämie ab 2011 von 8% auf 10% sowie Förderungen für thermische Sanierungen geplant.
Wichtige Ausgabenkürzungen
ØEinschränkungen bei der Familienförderung
·Die Familienbeihilfe soll – soweit sich Kinder noch in der Ausbildung befinden – ab 2010 nur mehr bis zum vollendeten 24. (bisher im Normalfall 26.) Lebensjahr zustehen.
·Die im Jahr 2008 eingeführte 13. Familienbeihilfe soll nur mehr für 6- bis 15-Jährige zustehen und in einen Fixbetrag von 100 Euro (derzeit je nach Alter und Anzahl der Kinder 105,40 bis 202,70 Euro) geändert werden (Auszahlung wie bisher im September).
·Die Familienbeihilfe für arbeitsuchende Kinder zwischen 18 und 21 Jahren sowie für die Zeit nach der Berufsausbildung wird gestrichen.
·Der einkommensabhängige Mehrkindzuschlag zur Familienbeihilfe (ab dem 3. Kind 36,40 Euro pro Monat und Kind) sowie der Alleinverdienerabsetzbetrag für Familien ohne Kinder (bzw mit Kindern, für die keine FB mehr zusteht) werden abgeschafft.
ØMaßnahmen im Pensionsbereich
·Aussetzung der Pensionsanpassung im 1. Jahr nach dem Neuzugangsmonat (dh der Pensionist hat eine einjährige Wartefrist, bevor seine Pension erstmals erhöht wird)
·Aliquotierung der Sonderzahlungen (keine vollen Sonderzahlungen im 1. Pensionsjahr)
·Invaliditätspaket (Reduktion des Zugangs in die Invaliditätspension durch REHA vor Pension und durch beschränkten Zugang in die Invaliditätspension)
·Hacklerregelung: Änderungen bis 2013: Verteuerung des Nachkaufs von Schul- und Studienzeiten; kostenpflichtiger Nachkauf von Ausübungsersatzzeiten. Ab 1.1.2014: Neuordnung der Hacklerregelung zur Abbremsung der Kostenentwicklung:
- Erhöhung des Antrittsalters für Männer auf 62 Jahre, für Frauen auf 57 Jahre (für Frauen weitere Anhebung in Jahresschritten auf 62)
- Keine Anrechnung von Ersatzzeiten und kein Nachkauf von Schul- und Studienzeiten
ØMaßnahmen im Pflegebereich
Der Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 soll für Neufälle dadurch eingeschränkt werden, dass der Pflegebedarf für die Stufe 1 auf mehr als 60 Stunden pro Monat und für Stufe 2 auf mehr als 85 Stunden pro Monat erhöht wird. |
Arbeitsmarktpaket II | | Arbeitsmarktpaket II
- Altersteilzeit neu
- Lohnnebenkostenförderung 1. Mitarbeiter
- Bonus-/Malus-System
Arbeitsmarktpaket II PDF
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AuftraggeberInnenhaftung | |
Erweiterung AuftraggeberInnenhaftung AGH
Mit 1.7.2011 wurde die Auftraggeberhaftung auch auf Lohnabgaben ausgedehnt. Wird die Erbringung von Bauleistungen von einem Unternehmen an ein anderes Unternehmen weitergegeben, so haftet das auftraggebende Unternehmen (bis max. 5 % des geleisteten Werklohns) für die vom Finanzamt einzuhebenden lohnabhängigen Abgaben, die das beauftrage Unternehmen abzuführen hat.
Die Haftung entfällt, wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in der Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste) aufscheint oder das auftraggebende Unternehmen 5 % des Werklohns an das Dienstleistungszentrum Auftraggeberhaftung (DLZ-AGH) der WGKK überweist. Der Haftungsbetrag i. H. v. 5 % des Werklohns ist gemeinsam mit dem 20%igen Haftungsbetrag für SV-Beiträge an das DLZ-AGH abzuführen.
Das DLZ-AGH leitet den Haftungsbetrag für lohnabhängige Abgaben an die Finanzverwaltung weiter. Wird beim zuständigen Finanzamt festgestellt, dass Lohnabgaben (LSt, DB, DZ) nicht ordnungsgemäß entrichtet wurden, wird das Unternehmen von der HFU-Liste durch das DLZ-AGH gestrichen. Wurde die Streichung von der HFU-Liste durch das Finanzamt veranlasst, so ist dem Wiederaufnahmeantrag beim DLZ-AGH eine Bestätigung des Finanzamtes (Formular L 082a) beizulegen. Der aus der HFU-Liste gestrichene Abgabepflichtige hat sich daher vor Antragstellung beim DLZ-AGH mit dem zuständigen Finanzamt (Team Abgabensicherung) in Verbindung zu setzen. Wenn die Gründe für die Streichung weggefallen sind, wird das Finanzamt die Zustimmungserklärung (Formular L 082a) dem Unternehmen per Post (Fax) zusenden. Andernfalls wird im Schreiben (Formular L 082a) an das Unternehmen vermerkt, dass die Gründe noch nicht weggefallen sind und er sich diesbezüglich nochmals mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen möge.
Bereits mit 1.9.2009 ist die Auftraggeberhaftung hinsichtlich von Sozialversicherungsbeiträgen im Zusammenhang mit Bauleistungen in Kraft getreten.
Die Haftungsbestimmung ist so gestaltet, dass bei der Weitergabe von Aufträgen im Bereich von Bauleistungen (Subaufträge), der Auftraggeber für Beiträge und Umlagen des beauftragten Unternehmens, d.h. für Beiträge des Subunternehmers bis zum Höchstausmaß von 20 % des geleisteten Werklohnes haftet. Eine Haftung besteht nur für Unternehmer, private Auftraggeber haften nicht.
Konkret bedeutet dies, wenn Sie einen Subauftrag (Bauleistung) an eine Baufirma weitergeben und ein Honorar von € 100.000,00 vereinbart haben, so haften Sie für € 20.000,00 für die Sozialversicherungsbeiträge Ihres Auftragnehmers. Der Begriff der Bauleistung ist ident mit den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften. Das heißt, wenn die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, ist auch vom Vorliegen einer Bauleistung für diese Bestimmung auszugehen. Relevant ist stets der Nettobetrag (ohne Umsatzsteuer).
Die Haftung umfasst alle Beitragsschulden des Subunternehmens, unabhängig vom konkreten Bauauftrag. Die Haftung wird dann schlagend, wenn die GKK gegen das beauftragte Unternehmen erfolglos Exekution geführt hat, oder der Subunternehmer insolvent wird.
Diese Haftung entfällt nur dann, wenn Ihr Subunternehmer zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohnes in einer sogenannten Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen, der sogenannten HFU-Gesamtliste, eingetragen ist. Diese Liste wird von der Wiener GKK tagesaktuell geführt.
Die Haftung kann aber auch damit vermieden werden, dass automatisch der Auftraggeber 20 % des Honorars nicht an den Auftragnehmer, sondern an die GKK zur Überweisung bringt.
Der Haftungsbetrag ist an die Raiffeisenlandesbank NÖ-W AG, DL-Zentrum Auftraggeberhaftung, BLZ 32000, Konto 62-00.098.210 zu überweisen. IBAN: AT41 3200 0062 0009 8210 BIC: RLNWATWW
Beim Verwendungszweck ist unbedingt anzuführen: AGH, Auftraggeber (AG): Dienstgebernummer, Auftragnehmer (AN): Dienstgebernummer, Rechnungsdatum und Rechnungsnummer.
Bei elektronischer Überweisung: Im 12-stelligen Kundendatenfeld ist unbedingt zuerst 150 und dann die 9-stellige Dienstgebernummer des Auftragnehmers anzuführen. Beispiel: 150123456789
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Wiener GKK unter www.wgkk.at (Rubrik Dienstgeber/AGH).
Weiters hat die Wiener GKK ein Dienstleistungszentrum (DLZ-AGH) eingerichtet, dem unter anderem die Führung der HFU-Gesamtliste obliegt.
Wiener Gebietskrankenkasse, Dienstleistungszentrum - Auftraggeber/innen-Haftung (DLZ-AGH) Wienerbergstraße 15-19, ,Postfach 6000, 1100 Wien Fax: (+43 1) 601 22-4555 E-Mail: dlz-agh@wgkk.at
Servicecenter der österreichischen Sozialversicherung (SV-Servicecenter) Telefon Inland: 050 124 6200 Telefon Ausland: +43 50 124 6200 E-Mail: sv-servicecenter@itsv.at
Bei Rückfragen stehen Ihnen Ihre Sachbearbeiter in gewohnter Form jederzeit gerne zur Verfügung.
Musterbrief Download
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Klienteninfo | |
Klienteninfo Lesen Sie online die Ausgaben unseres Steuerinformationblattes "Klienteninfo". [ Weiter ...]
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Spendenbegünstigung | |
Mit der Steuerreform 2009 wurde die Abzugsfähigkeit für Spenden neu geregelt.
Für gemeinnützige Institutionen ergeben sich ab 2009 daher neue Anforderungen, um als spendenbegünstigte Organisation anerkannt zu werden.
Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung in diesem Bereich machen wir Sie
SPENDEN-FIT!
Unsere Leistungen: Beratungen in Zusammenhang mit der Spendenbegünstigung, Durchführung der verpflichtenden Abschlussprüfung.
Kontaktieren Sie uns hinsichtlich der neuen Bestimmungen!
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Steuerbefreiung für Auslandstätigkeiten verfassungswidrig | |
Der VfGH hat entschieden, dass die Steuerbefreiung von Einkünften aus bestimmten Auslandsaktivitäten (z.B. Montage) verfassungswidrig ist. Diese Befreiung ist per Gesetz für Arbeitnehmer "inländischer Betriebe" vorgesehen und wurde zur Exportförderung eingeführt. Vor dem Hintergrund des EU-Rechts muss die Regelung jedoch so verstanden werden, dass sie auch für Arbeitnehmer in Betrieben des Unionsgebietes gilt. Eine solche erweiterte Steuerbefreiung ist jedoch verfassungswidrig, weil es dafür keine sachliche Rechtfertigung (mehr) gibt. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des heurigen Jahres in Kraft. ( VfGH 30. 9 .2010, G 29/10 u.a.) |
Erhöhung Pendlerpauschale und Kilometergeld ab 1. Juli 2008 | |
Pendlerpauschale
Öffentliches Verkehrsmittel zumutbar (kleines Pendlerpauschale )
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Entfernung |
Betrag /Jahr
Wert bis 30.6.2008 |
Betrag /Jahr
Wert ab 1.7.2008 |
Betrag /Monat
Wert bis 30.6.2008 |
Betrag /Monat
Wert ab
1.7.2008 |
|
ab 20 km |
546 € |
630 € |
45,50 € |
52,50 € |
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ab 40 km |
1.080 € |
1.242 € |
90 € |
103,50 € |
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ab 60 km |
1.614 € |
1.857 € |
134,50 € |
154,75 € |
Öffentliches Verkehrsmittel nicht zumutbar (großes Pendlerpauschale )
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Entfernung |
Betrag /Jahr
Wert bis 30.6.2008 |
Betrag /Jahr
Wert ab 1.7.2008 |
Betrag /Monat
Wert bis 30.6.2008 |
Betrag /Monat
Wert ab
1.7.2008 |
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ab 2 km |
297 € |
342 € |
24,75 € |
28,50 € |
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ab 20 km |
1.179 € |
1.356 € |
98,25 € |
113,-- € |
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ab 40 km |
2.052 € |
2.361 € |
171,-- € |
196,75 € |
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ab 60 km |
2.931 € |
3.372 € |
244,25 € |
281,-- € |
Die neuen Beträge gelten für den Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis 31. Dezember 2009 und kommen bei der Lohnverrechnung für Juli 2008 bereits zur Anwendung. Ebenso gelten die neuen Sätze bei der Veranlagung für Zeiträume ab Juli 2008.
Kilometergeld
Das amtliche Kilometergeld wird ab 1. Juli 2008 bis 31. Dezember 2009 wie folgt erhöht:
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bis 30.6.2008
je Kilometer (gerundet) |
ab 1.7.2008
je Kilometer |
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Personen- und Kombinationskraftwagen |
0,376 Euro (0,38 Euro) |
O,42 Euro |
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Motorfahrräder und Motorräder mit einem Hubraum bis 250 cm3 |
0,119 Euro (0,12 Euro) |
0,14 Euro |
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für Motorräder mit einem Hubraum über 250 cm3 |
0,212 Euro (0,22 Euro) |
0,24 Euro |
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Zuschlag für mitbeförderte Person |
0,045 Euro (0,05 Euro) |
0,05 Euro |
Die neuen Beträge gelten für den Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis 31. Dezember 2009 und kommen bei der Lohnverrechnung für Juli 2008 bereits zur Anwendung. Ebenso gelten die neuen Sätze bei der Veranlagung für Zeiträume ab Juli 2008. |
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2011 | |
In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfssätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfssätze werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2012 heranzuziehen.
Tabellenübersicht der Regelbedarfsätze für 2012
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Altersgruppe |
0 - 3 Jahre |
Euro 186,-- |
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3 - 6 Jahre |
Euro 238,-- |
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6 - 10 Jahre |
Euro 306,-- |
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10 - 15 Jahre |
Euro 351,-- |
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15 - 19 Jahre |
Euro 412,-- |
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19 - 28 Jahre |
Euro 517,-- |
Tabellenübersicht der Regelbedarfsätze für 2011
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Altersgruppe |
0 - 3 Jahre |
Euro 180,-- |
|
3 - 6 Jahre |
Euro 230,-- |
|
6 - 10 Jahre |
Euro 296,-- |
|
10 - 15 Jahre |
Euro 340,-- |
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15 - 19 Jahre |
Euro 399,-- |
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19 - 28 Jahre |
Euro 501,-- |
Tabellenübersicht der Regelbedarfsätze für 2010
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Altersgruppe |
0 - 3 Jahre |
Euro 177,-- |
|
3 - 6 Jahre |
Euro 226,-- |
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6 - 10 Jahre |
Euro 291,-- |
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10 - 15 Jahre |
Euro 334,-- |
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15 - 19 Jahre |
Euro 392,-- |
|
19 - 28 Jahre |
Euro 492,-- |
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Regelbedarfssätze 2009:
Altersgruppe |
0 - 3 Jahre |
Euro 176,-- |
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3 - 6 Jahre |
Euro 225,-- |
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6 - 10 Jahre |
Euro 290,-- |
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10 - 15 Jahre |
Euro 333,-- |
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15 - 19 Jahre |
Euro 391,-- |
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19 - 28 Jahre |
Euro 491,-- |
Regelbedarfsätze für das Kalenderjahr 2007:
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Altersgruppe:
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0 bis 3 Jahre
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Euro 167,--
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bis 6 Jahre
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Euro 213,--
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bis 10 Jahre
|
Euro 275,--
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|
bis 15 Jahre
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Euro 315,--
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bis 19 Jahre
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Euro 370,--
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bis 28 Jahre
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Euro 465,--
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Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Sachbearbeiter. |
Stundungs- und Aussetzungszinsen | | Ab 13. Juli 2011 gelten neue Stundungs- und Aussetzungszinsen:
| Wirksamkeit ab |
Basiszinssatz |
Stundungszinsen |
Aussetzungszinsen |
Anspruchszinsen |
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13.07.2011 |
0,88% |
5,38% |
2,88% |
2,88% |
Die Stundungszinsen liegen 4,5 % und die Aussetzungszinsen 2 % über dem Basiszinssatz. Der Zeitraum, für den Anspruchszinsen anfallen können, beträgt 48 Monate.
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Vorsteuervergütung ab 2010 | |
Vorsteuererstattungsverfahren ab 1.1.2010
Ab 1.1.2010 kommt es zu einer Umstellung des Vorsteuererstattungsverfahrens für österreichische Unternehmer sowie für Unternehmer aus dem übrigen EU-Gemeinschaftsgebiet
Für Drittlandsunternehmer tritt hingegen, abgesehen von der Anpassung der Mindesterstattungsbeträge, keine Änderung ein.
Im Verhältnis zum bisherigen Verfahren ergeben sich folgende, wesentliche Änderungen, wobei diese Ausführungen erst für Erstattungsanträge gelten, die nach dem 31.12.2009 gestellt werden, auch wenn Zeiträume vor dem 1.1.2010 betroffen sind:
1. Zukünftig sind EU-weit Anträge auf Erstattung von in anderen EU-Mitgliedstaaten angefallenen Vorsteuern vereinfacht über das vom dem Mitgliedstaat, in dem der Unternehmer ansässig ist (Sitzfinanzamt), zur Verfügung gestellte elektronische Portal einzureichen. Der Ansässigkeitsmitgliedstaat leitet diesen Antrag an den Mitgliedstaat der Erstattung weiter.
Österreichischen Unternehmern wird für die elektronische Antragstellung FinanzOnline zur Verfügung stehen.
2. Die Vorlage einer Unternehmerbescheinigung (U 70) ist nicht mehr nötig, da bereits bei Antragstellung im Ansässigkeitsstaat des Antrag stellenden Unternehmers die Prüfung auf Zulässigkeit und Vollständigkeit erfolgt.
3. Die Angaben im Erstattungsantrag und in der Rechnung werden EU-weit vereinheitlicht, um eine zeitnahe, effizientere Abwicklung zu ermöglichen (siehe dazu Art. 8 und 9 der Richtlinie 2008/9/EG).
4. Die Übermittlung der jeweiligen Papierrechnungen/Einfuhrdokumenten ist bedingt durch das elektronische Verfahren und die Standardisierung des Erstattungsantrages nicht mehr erforderlich. Ausnahme: Der Erstattungsmitgliedstaat kann bei Rechnungen über 1000 € bzw. Kraftstoffrechnungen über 250 € die Vorlage einer Kopie verlangen.
5. Neu sind auch die nunmehrigen Mindestbeträge in Höhe von 50 € bzw. 400 €.
6. Der Erstattungsantrag ist bis spätestens am 30.9. des Folgejahres elektronisch einzubringen, wobei dieser nur dann als vorgelegt gilt, wenn alle erforderlichen Angaben (siehe Pkt. 3) gemacht werden. Der Antragsteller erhält in der Folge eine zweimalige elektronische Bestätigung, einmal bei Eingang des Antrages und ein weiteres Mal, wenn der Antrag beim Erstattungsstaat eingelangt ist, um das Datum für eine mögliche Verzinsung festlegen zu können. (siehe Pkt 7)
7. Hinsichtlich der Erledigung des Antrages und der Vornahme der Erstattung gibt es nun einheitliche Fristen (grundsätzlich 4 Monate, bei Anforderung von zusätzlichen Informationen bis zu 8 Monate). Im Fall der Nichteinhaltung der Frist durch den Erstattungsstaat stehen dem Antragsteller Zinsen zu, allerdings nur wenn dieser die für ihn geltenden Fristen eingehalten hat. |
Faxrechnungen bis 2011 noch gültig! | |
Randzahl 1564 des Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlasses sieht nunmehr vor, dass Faxrechnungen noch bis Ende des Jahres 2011 gültig sind. |
Spendenliste 2010 | | Im Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung wurde mit Stand 31.12.2007 die einmal jährlich zu verlautbarende Spendenliste veröffentlicht. Diese Liste enthält jene Institutionen und Einrichtungen, die zum begünstigten Empfängerkreis des § 4 Abs. 4 Z 5 lit. d und e EStG gehören. Das heißt Zuwendungen an die in der Liste eingetragenen Institutionen sind bis zu einer gewissen Höhe steuerlich abzugsfähig.
Download: Spendenliste Stand 6/2010
Download: Spendenliste 2007
Download: Spendenliste 2006
Download: Spendenliste 2005
Download: Spendenliste 2004 |
Kein Vorsteuerabzug für Geländefahrzeuge | |
Das Bundesministerium für Finanzen hat in einer
Information vom 24. Jänner 2005 mitgeteilt, dass für Geländefahrzeuge,
Stationswagen und dergleichen mit zwei Sitzreihen kein Vorsteuerabzug
und keine NoVA-Befreiung möglich ist.
In der Information werden insbesondere folgende Fahrzeugtypen angeführt:
- BMW X 5
- Chevrolet Tahoe
- Chevrolet Trail Blazer
- Hummer H2
- Jeep Grand Cherokee
- Landrover
- Mitsubishi Pajero
- Porsche Cayenne
- VW Touareg
- Volvo XC90
Die genannten Fahrzeuge fallen grundsätzlich unter
die Kategorie Personen- bzw. Kombinationskraftwagen im Sinne des § 12
Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 und sind daher vom Vorsteuerabzug
ausgeschlossen.
Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug wären, dass
das Fahrzeug nur eine Sitzreihe für Fahrer und Beifahrer aufweist und
der Laderaum seitlich verblecht ist.
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Sozialversicherungswerte 2010
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Steuertermine |
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Wann sind welche Abgaben
fällig? Blättern Sie in unserer Aufstellung nach!
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